Neuendorf am Main

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Bürgerinformationen

  • Bekanntmachung über die Zeiten in denen Rasenmäher, Freischneider usw. genutzt werden dürfen
  • Feuermachen in der freien Natur
  • Sie haben ein Problem mit Wespen oder Hornissen?

Bekanntmachung über die Zeiten in denen Rasenmäher, Freischneider usw. genutzt werden dürfen

In Wohngebieten dürfen motorbetriebene Gartengräte wie Rasenmäher. Rasenkantenschneider oder Vertikutierer an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden.

Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen daruber hinaus auch an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten mit motorbetriebenen Gartengeräten gänzlich verboten.

Gartengerät Erlaubte Betriebszeiten Verbotene Betriebszeiten
Rasenmäher,
Rasenkantenschneider,
Vertikutierer
7:00 Uhr bis 20:00 Uhr 20:00 Uhr bis 7:00
Sonn- und Feiertag
Freischneider,
Grastrimmer,
Graskantenschneider,
Laubbläser,
Laubsammler
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
20:00 Uhr bis 07:00 Uhr
7:00 Uhr bis 9:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertag

(Auszug aus der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte— und Maschinenlärmverordnung)).


Feuermachen in der freien Natur

(Stand Mai 2011)

Ob Sonnwendfeier oder Grillfest- das Feuermachen in der freien Natur gehört zu jedem Sommer. Um mögliche Gefahren zu vermeiden, müssen aber einige grundlegende Pflichten beachtet werden. Hier möchten wir lhnen die wichtigsten in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen beantworten.

Was zählt als offenes Feuer?
  • Lagerfeuer, Feuer zum Grillen, Verbrennen von Holzabfallen
  • Traditionsfeuer (Johanni- bzw. Sonnwendfeuer)
  • Aber auch: brennende oder glimmende Zündholzer und Tabakpfeifen

Die offizielle juristische Definition lautet:
Eine Feuerstelle wird im Sinne von § 2 Nr. 12 1.BImSchV (1. Bundesimmissionsschutzverordnung) bestimmungsgemäß offen betrieben, wenn sie nach ihren Konstruktionsmerkmalen und nach dem Inhalt der Betriebsanleitung auf einen Betrieb mit offenem Feuerraum ausgelegt ist (Bundesverwaltungsgericht AZ 7 B 41.10 vom 16.11.2010).

Wo darf kein Feuer entzündet werden?
  • In durch Schilder besonders gekennzeichneten Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile)
  • In gesetzlich geschützten Biotopen (Achtung: Diese sind in derfreien Natur nicht besonders gekennzeichnet).
  • Auf der Bodendecke von Wiesen, Feld- und Hochrainen, ungenutzten Grundstücken, sowie an Hecken und Hängen.
Wann brauche ich für ein offenes Feuer eine Erlaubnis?
  • Beim Entzünden außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze (z. B. öffentlicher Grillplatze),
  • Wenn folgende Entfernungen unterschritten werden:
    - 100 Meter von einem Wald entfernt bzw. innerhalb eines Waldes
    - 100 Meter von leicht entzündbaren Stoffen
    - 5 Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen (vom Dachvorsprung ab gemessen)
    - generell innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsschutzgebietes "Spessart"
Wo erhalte ich die ErIaubnis?

i. d. R. beim Landratsamt Main—Spessart


Sie haben ein Problem mit Wespen oder Hornissen?

Aufgrund aktuell vermehrter Anfragen bei der Feuerwehr Neuendorf. wegen Wespen,- und Hornissennester im häuslichen Umfeld

Hierzu eine Information der Feuerwehr Lohr:

Wespen sind von Natur aus weder aggressiv noch stechwütig. Jedoch können sie sich gut verteidigen. Dies geschieht bei hektischen Abwehrbewegungen.
Viele Menschen geraten in Panik, wenn sie eines der gelb-schwarzen Insekten in ihrer Nähe sehen. Noch schlimmer wird es, wenn sich in der näheren Umgebung ein Wespennest befindet.
Deshalb zu allererst einmal einen "kühlen Kopf" bewahren!
Gefährlich werden Wespen (zu denen auch die Hornissen zählen) nur für Personen die durch einen Stich allergisch reagieren. Für alle anderen Personen sind die Stiche einer Wespe nicht gefährlicher als der einer Biene, da sich die Wirkung kaum voneinander unterscheidet.

Was tue ich nach einem Stich?
  • Bewahren sie Ruhe! (Der bekannte Spruch "Drei Hornissenstiche töten einen Menschen, sieben ein Pferd" ist absolut falsch!)
  • Kühlen sie die Stichstelle mit einem kalten Umschlag oder einem Eisbeutel
  • Bei Stichen im Mund oder am Hals kann es durch Schwellungen zur Erstickungsgefahr kommen. Bitte warten sie nicht und rufen Sie sofort einen Arzt hinzu! (Notruf Tel. 112)
  • Bei bekannten Allergien lassen sie sich vor der Wespensaison von ihrem Hausarzt beraten.
Wie vermeide ich unliebsamen Kontakt mit den Wespen?
  • Vermeiden sie hektische Bewegungen!
  • Laufen sie nicht barfuss über den Rasen! (Nicht nur Wespen suchen dort nach Nahrung. Hier finden sie auch Bienen und Hummeln, die im Gegensatz zur allgemeinen Meinung auch stechen können).
  • Decken sie Speisen ab! (Wespen, und gerade die gemeine- und deutsche Wespe sind auf Süßspeisen aus. Sie haben einen Lebenszyklus bis in den späten Herbst hinein und ernähren sich dann von Fallobst.)
  • " Kinder sollten Getränke nur aus einem verschlossen Behälter mit Strohalm trinken!
Was kann ich tun wenn ich ein störendes Wespennest in direkter Nachbarschaft habe?
  • Wespen und Hornissen stehen unter Natur- bzw. Artenschutz. Deshalb ist es niemandem ohne Genehmigung des Landratsamts erlaubt, diese zu vernichten oder zu entfernen.
  • Wenn sie Hilfe benötigen, müssen sie sich an die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Main-Spessart wenden (Tel.09353/793-343). Dort werden sie beraten und notfalls an einen Sachkundigen weitervermittelt.
  • Die Feuerwehr wird erst aktiv, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht (z.B. Wespennest im Kinder- oder Schlafzimmer)

Die Feuerwehr darf nur beratend tätig werden und ist nur in Ausnahmefällen berechtigt ein Nest zu entfernen. Hierzu muss die Abwehr unmittelbarer Gefahren von Leben und Gesundheit der betroffenen Bürger gegeben sein!

Weitere Informationen zu Wespen finden sie auch auf der Internetseite: http://www.hymenoptera.de