Neuendorf am Main

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Breitband Initiative Bayern

Markterkundungsverfahrungen und Auswahlverfahren zur Breitbanderschließung

1. Zieldefinition

Die Gemeinde Neuendorf führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

Zeitgleich führt die Gemeinde Neuendorf ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

2. Unterversorgungssituation

Neuendorf liegt im Vorspessart und wird nach Süden hin vom Main begrenzt. Die Gemeinde gehört zur VG Lohr und besteht aus den Ortsteilen Neuendorf und Nantenbach.

Weitere wichtige Kenndaten:

LandkreisMain-Spessart
Höhe156 m ü. NN
Fläche9,65 km²
Einwohner925 (12.01.2010)
Bevölkerungsdichte96 Einwohner je km²

Die Ortsteile sind nicht flächendeckend mit mind. 1 Mbit/s versorgt.

Die Gemeinde Neuendorf hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt.

3. Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 Kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

Für das Gewerbe wird ein erhöhter Bedarf von über 10 Mbit/s im Download und mind. 6 Mbit/s im Upload festgestellt. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

  • Vorstellung des Netzbetreibers
  • Referenzen
  • Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
  • Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
  • Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
  • Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s für Privathaushalte und 10 Mbit/s für Gewerbe im Download
  • Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 128 Kbit/s für Privathaushalte und 6 Mbit/s für Gewerbe im Upload
  • Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
  • Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

5.1 Bewertungskriterien
  • Erschließungsgrad
  • Höhe der Endkundenpreise
  • Zuschussbedarf
  • Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.

5.2 Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.

5.3 Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.

6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

7. Fristen

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 22.07.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Neuendorf eingegangen sein (siehe Ziffer 9).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 06.09.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Neuendorf eingegangen sein (siehe Ziffer 9).

8. Unterversorgung und erhöhter Bedarf

Befragte Haushalte und Gewerbebetriebe in der Gemeinde Neuendorf

NutzerMeldungenUnterversorgt (<1 MBit)Erhöhter Bedarf
Unternehmen22518
Landwirtschaftliche Betriebe111
Öffentliche Einrichtungen111
Haushalte171690

Weitere Informationen sind dem Breitbandexpose zu entnehmen.

9. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist die Breitbandpate

Hans Elzenbeck
VG Lohr am Main
Schloßplatz 2
97816 Lohr am Main

Mail: hans.elzenbeck@vgem-lohr.bayern.de
Tel: 09352-8730-0